12. Wo Ihr exkommunizierte Ritter 11) versammelt wisst, dahin heissen wir Euch gehen; und wenn sich dann einer findet , der sich dem Ritterorden in den Ländern jenseits des Meeres anschliessen will, dürft ihr nicht so sehr nur den zeitlichen vorteil sehen, sondern ihr müsst vielmehr das ewige Heil ihrer Seele im Auge haben. Wir befehlen ihn mit der Bedingung aufzunehmen, dass er vor dem Bischof der betreffenden Provinz sich einstellt und diesem sein Vorhaben kundgibt. wenn nun der Bischof ihn anhört und absolviert 12) hat, soll er ihn zu dem Meister und den Tempelbrüdern schicken, und sofern sein Leben ehrbar und der Gemeinschaft mit Ihnen würdig ist, soll er , wenn der Meister und die Brüder es für gut finden, in Gnaden aufgenommen werden. Falls er währenddessen stirbt infolge der anstrengung und Strapazen, welche er erduldet hat, so lasse man ihm die volle Wohltat der Brüderschaft zuteil werden, gerade so, als wenn er einer von den armen Tempelrittern wäre.