119. Wenn der Komtur gezwungen ist, Ausgaben zu machen, soll er es den Meister wissen lassen; mit dessen Erlaubnis darf er dann das Nötige nehmen. Alle Seeschiffe, welche dem Ordenshause von Accon 47) gehören, unterstehen dem Befehle des Komturs der Provinz. Der Komtur des Gewölbes von Accon und alte Brüder, die ihm untergeben sind, unterstehen seinem Befehle; ferner müssen alle Güter, welche die Schiffe bringen, an den Komtur der Provinz abgeliefert werden. Wenn jedoch eine Sendung ausdrücklich an den Meister oder einen andern Bruder adressiert ist, so muß sie dem betreffenden Adressaten ausgehändigt werden. Wenn die Brüder des Konvents an die einzelnen Ordenshäuser Verteilt werden, kann der Komtur zum Marschall sagen: "So viele tut Ihr in dieses Haus und so viele in das andre." Dieser Weisung muss der Marschall nachkommen, sodass er weder mehr noch weniger in ein Haus geben darf. Hier beginnen die Bestimmungen für den Komtur der Stadt Jerusalem