117. Wenn die Pferde des Komturs von Jerusalem müde und überanstrengt sind, und er braucht im Dienste des Ordens andre Pferde, soll er den Marschall oder dessen Stellvertreter darum bitten, und der soll sie ihm stellen. Der Komtur soll jedoch seine eignen Pferde in die Karawane einstellen. Wenn er sodann zurückkehrt, muß er seine eignen Pferde wieder abholen und die andern dahin zurückgeben, von wo er sie genommen hat. Wenn der Komtur einen Sattel im Marschalldepot für sich oder einen Freund des Ordens herrichten lassen will, so steht dem nichts im Wege; doch darf das nicht zu oft vorkommen.