112. Der Komtur der Provinz muss das Kleiderdepot mit allen notwendigen Sachen versehen, dafür kann er auch daraus nach Belieben nehmen mit der Zustimmung des Drapierers; und hierin hat der Drapierer ihm folge zu geben. Der Komtur der Provinz kann einen Zelter oder einen Maulesel oder eine Mauleselin oder einen silbernen Becher oder einen Pelzrock oder einen feinen Tuchrock oder ein Stück Tierfell oder ein Reimser Zelttuch den Freunden schenken, welche dem Orden große Geldsummen leihweise zur Verfügung stellen. Alle Pelzröcke, aus Grauwerk oder Scharlachstoff, und alle Tuchröcke, welche nicht zugeschnitten sind und als Geschenke oder milde Gaben an den Orden einlaufen, gehören dem Komtur der Provinz. Die andern ungeschnittenen Kleider aber sollen in das Kleiderdepot kommen.