111. Der Komtur der Provinz ist der Schatzmeister des Konvents und alle Gelder des Hauses, woher sie auch einlaufen, von diesseits oder von jenseits des Meeres, müssen zu Händen des Komturs der Provinz eingeliefert werden. Dieser muss sie dann dem Schatze einverleiben und darf nichts davon anrühren oder anderswohin tun, bis der Meister sie gesehen und gezählt hat. Wenn dieser sie nun gesehen hat, werden sie aufgeschrieben und der Komtur muss sie in der Schatzkammer aufbewahren und kann davon den Bedarf des Ordenshauses bestreiten. Wenn aber der Meister oder ein Teil der Ältesten des Hauses einen Rechenschaftsbericht über dieselben verlangt, muss er ihnen denselben erstatten.