107. Wenn die Pferde von jenseits des Meeres kommen, müssen sie in der Karawane gehalten werden, bis der Meister sie gesehen hat. Der Meister kann davon zu seinem Gebrauche, wenn er sie nötig hat, ein oder zwei Pferde nehmen, um sie zu verschenken, so wie oben gesagt ist; doch soll er sie in der Karawane halten lassen, bis er sie verschenkt hat. Die übrigen Tiere kann der Marschall sodann an die Brüder verschenken, wo er sieht, dass es daran fehlt. Wenn ein in der Provinz Ansässig gewesener Bruder aus dieser Zeitlichkeit abscheiden sollte, oder es würde einer ohne sein Rüstzeug in ein andres Land geschickt, so soll das Rüstzeug im Marschalldepot der Provinz bleiben, während das Rüstzeug der andern Brüder des Konvents in das Marschalldepot des Konvents kommen soll.