103. Wenn Krieg ist und der Alarmruf ertönt, sollen die Komture der Ordenshäuser ihre Viehherden zusammentreiben lassen, und wenn sie dieselben zusammenhaben, sollen alle zu dem Truppenteile des Marschalls sich begeben und dürfen dann ohne Erlaubnis nicht weggehen. Alle dienenden Brüder aber müssen sich zum Anführer der Turkopolen begeben und dürfen ohne Erlaubnis nicht weggehen. Alle Brüder Ritter und alle dienenden Brüder, kurz alle bewaffneten Mannschaften unterstehen dem Befehle des Marschalls, solange der Zustand des Krieges andauert. Der Marschall kann, in welchem Lande er auch ist, ein Pferde, Maulesel oder Mauleselinnen kaufen. Doch muss er es dem Meister mitteilen, falls dieser da ist, Und der Meister muss ihm im Bedürfnisfalle Geldsummen zur Verfügung stellen. Der Marschall kann einem angesehenen Weltlichen einen Sattel, welcher bereits benutzt oder zurückgegeben worden ist, schenken, auch kann er ein anderes Ausrüstungsstück von geringerem Wert verschenken; indessen darf dies nicht zu oft vorkommen, außerdem darf er es nicht tun ohne Wissen und Willen des Meisters.