101. Der Marschall soll vier Pferde und zwei Knappen haben. An Stelle eines Maultieres kann er einen guten Turkoman haben. Wenn diesen ein Bruder als Reitpferd haben möchte, so braucht er ihm denselben nicht zu geben, wenn er nicht will. Sollte er aber einen leichten Gaul haben, mit welchem der Bruder zufrieden sein würde, und dieser bäte ihn darum, so soll er ihm denselben geben. Auch soll er einen dienenden Bruder mit einem Pferde haben. Wenn er will, kann er ihm auch noch ein anderes Pferd aus der Karawane zur Verfügung stellen. Außerdem soll er einen Turkopolen mit einem Pferde haben, ferner ein mittelgroßes Zelt mit vier Leinwandplanen, drei Stangen und zwei Lederriemen, dazu ein kleines Zelt für seine Knappen und seine Ausrüstung. Er soll dieselbe Ausrüstung haben wie ein Konventsbruder und ebensoviel Pferdefutter wie die Mitglieder des Konvents. Wenn er mit dem Konvent auf die Weide oder anderswohin reitet, soll der Train des Komturs der Provinz ihm sein Zelt, seinen Hafer und seinen Kessel, in welcher Provinz er auch weilt, nachbringen lassen.